Selbstbestimmt leben – nur Sie kennen Ihre Wünsche

Niemand ist gefeit gegen Schicksalsschläge, die die Entscheidungsfähigkeit oder die Fähigkeit den eigenen Willen klar zu äußern, zunichte machen können (z.B. ein Schlaganfall, eine Demenzerkrankung oder ein schwerer Unfall).

 

Viele Menschen fürchten, in einer solchen Situation den Entscheidungen Dritter ausgeliefert zu sein; manche empfinden z.B. die heutige Intensivmedizin als un-

heimlich und angsteinflößend. Die Möglichkeit, vielleicht eines Tages nicht mehr über das eigene Schicksal bestimmen zu können, ist schwer zu akzeptieren und wird oft verdrängt.

 

Dennoch sollte für einen solchen Fall Vorsorge getroffen werden. Es empfiehlt sich grundsätzlich, eine Vorsorgevollmacht in Verbindung mit einer Patientenverfügung zu verfassen. Damit lässt sich rechtzeitig festlegen, welche Maßnahmen erwünscht und welche zu unterlassen sind, wenn man selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, auf die eigene Situation Einfluss zu nehmen. So kann auch eine Vertrauensperson benannt werden, die zu Entscheidungen bevollmächtigt wird, die man selbst nicht mehr treffen kann.

 

Eine solche Verfügung muss bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen, um zweifels-

frei anerkannt zu werden. Hierbei können wir helfen. Wir arbeiten mit einer auf Medizinrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen und haben die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung rechtlich einwandfrei und klar zu gestalten. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Wünsche und Vorgaben unangefochten umgesetzt werden.

 

Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen weiter!

 

Elke Brünger

Internistin -

Allergologie
 

Michael Westkott
Allgemeinarzt - Naturheilverfahren
 
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